Unser Shatavari Pulver in bewährter PureRaw Qualität - Bio und Roh!
- 100 % reines Shatavari Pulver
- Vielseitig anwendbar
- Ideal als Tee oder Gewürz
- Aus kontrolliert biologischem Anbau
- Ohne Zusatzstoffe
- Rohkostqualität
- Ständige Qualitätskontrollen
Shatavari (Asparagus racemosus) gilt als das wichtigste Kraut für Frauen im Ayurveda. Shatavari bedeutet "Die, die hundert Männer besitzt", was auf die harmonisierende Wirkung der vorwiegend in Indien beheimateten Shatavaripflanze hindeutet.
Zur Herstellung unseres Shatavari-Pulvers werden die hochwertigen, bei niedrigen Temperaturen schonend getrockneten Shatavariwurzeln verwendet. Durch die schonende Art der Trocknung bleibt der volle Wert der Pflanze erhalten. Anschließend werden die Pflanzenteilebehutsam zu Pulver vermahlen. Geschmacklich bringt die Shatavariwurzel eine mild-würzige Note mit, welche zu herzhaften sowie süßen Speisen und Getränken passt. Tauche ein in die Welt des Ayurveda und genieße unser Shatavari Pulver als Zutat in Smoothies, Curry, Fruchtsaft oder in ein Glas (Pflanzen-)Milch eingerührt.
Zutaten: Shatavari (Asparagus racemosus) Wurzelpulver aus ökologischem Landbau
Herkunft: Indien
Verzehrempfehlung: 3 g täglich (ca. 1 Teelöffel) in Flüssigkeit einrühren und einnehmen.
Aufbewahrung: Vor Wärme, Licht und Feuchtigkeit schützen
Durchschnittliche Nährwerte pro 100 g
Energie kJ (kcal): 1255 kJ / 310 kcal
Fett: 0,38 g
- davon gesättigte Fettsäuren: 0,16g
Kohlenhydrate: 66,90 g
- davon Zucker: 38,9 g
Ballaststoffe: 28,0 g
Eiweiß: 5,60 g
Salz: 1,40 g
Wichtige Hinweise:
- Es handelt sich um ein Naturprodukt, dessen Zusammensetzung natürlichen Schwankungen unterliegt.
- Kann Spuren von Schalenfrüchten (Nüssen) enthalten.
Wenn Sie negativ auf dieses Produkt reagieren, sollten Sie es sofort absetzen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker beraten, wenn Sie schwanger oder stillend sind.
Wir weisen darauf hin, dass in Deutschland aus rechtlichen Gründen für die gesundheitliche Wirkung von Lebensmitteln (darunter fallen auch Nahrungsergänzungsmitteln) nicht geworben werden darf.